Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers übernimmt hierbei der Verleiher und teilweise der Entleiher. Synonyme sind z.B. Zeitarbeit, Temporärarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung oder auch Personalleasing.
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