In der Zeitarbeit gibt es immer drei Beteiligte:
Der Arbeitnehmer hat auf Grundlage eines Tarifvertrags ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit der BERGER Personalmanagement GmbH. Entsprechend hat er Anspruch auf Urlaubstage und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch wenn kein Einsatz vorliegt, erhält der Mitarbeiter sein festes Gehalt von der BERGER Personalmanagement GmbH.
Die Zeitarbeitsfirma, demnach die BERGER Personalmanagement GmbH, ist dafür verantwortlich, passende Einsätze für den Arbeitnehmer zu finden und sorgt nach Übereinstimmung mit dem Kunden auch für seine Qualifizierung / Weiterbildung.
Unser Kunde bzw. das Unternehmen schließt einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit der BERGER Personalmanagement GmbH, kann aus unserem Mitarbeiter-Pool den passenden Kandidaten auswählen, die Einsatzzeit bestimmen und zahlt den vereinbarten Stundenverrechnungssatz für die erbrachten Leistungen.